Freiberufler

Steuerberater Axel Orlowski und Ronald Wiegratz und die freien Berufe

Unsere Dienstleistungen für Freiberufler wie Ärzte, Zahnärzte, Ingenieure oder Rechtsanwälte umfassen die Erstellung von:
Buchung laufender Geschäftsvorfälle, Gewinnermittlung, Lohnbuchhaltung und Steuerberatung

Finanzbuchführung

Die Finanzbuchführung ist die lückenlose, zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle Ihres Unternehmens.  Auf dieser Grundlage lässt sich die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens zeitnah und transparent einschätzen.  Durch die Empfehlung von Gestaltungsmaßnahmen können wir Ihnen deshalb dabei helfen, kurzfristig auf Herausforderungen zu reagieren.

Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. 
Er stellt die finanzielle Lage und den erwirtschafteten Erfolg Ihres Unternehmens fest.

Für nicht buchführungspflichtige Selbständige bzw. Angehörige freier Berufe.
Sie beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung,
Bestätigung und Veröffentlichung.

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung sieht sich in den letzten Jahren aufgrund der rasant gestiegenen Anforderungen des Gesetzgebers
zunehmender Komplexität ausgesetzt. Der bürokratische und technische Aufwand der von Arbeitgebern mittlerweile für eine prüfungssichere Lohn- und Gehaltsbuchhaltung betrieben werden muss, übersteigt die Möglichkeiten vieler kleiner und mittelständischer Betriebe.

Zu unseren Tätigkeiten gehören insbesondere:

  • Führung der laufenden Buchhaltung
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen und deren Zusendung ans Finanzamt
  • Erstellung regelmäßiger Buchhaltungsauswertungen
  • regelmäßige Hochrechnung der Gewinnentwicklung und der zu erwartenden Steuerbelastung
  • Erstellung der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG
  • Erstellung von betriebswirtschaftlichen Zwischenauswertungen
  • Abrechnung von monatlichen Gehältern Ihrer Mitarbeiter
  • Abrechnung von Stundenlöhnen
  • Anmeldung der Mitarbeiter bei entsprechenden Krankenkassen
  • Erstellung der SV- und Lohnsteueranmeldungen
  • Lohnnachweise für Berufsgenossenschaften
  • Einkommensteuererklärungen
  • Feststellungserklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen (für Nicht-Freiberufler)
  • Umsatzsteuererklärungen